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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1969 - V D 45/69   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1969 - V D 45/69 (https://dejure.org/1969,9165)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.1969 - V D 45/69 (https://dejure.org/1969,9165)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 1969 - V D 45/69 (https://dejure.org/1969,9165)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1970, 247
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Für die Zulässigkeit von Anträgen gemäß § 80 Abs. 6 VwGO wird zwar überwiegend das Vorliegen veränderter Umstände gefordert (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., ESVGH 16 (1967), 26 (27); NJW 1970, S. 165; OVG Bremen, NJW 1973, S. 341 (342 a. E.); OVG NW, OVGE 32 (1978), 144; OVG Rh.-Pf., NJW 1981, S. 364; anderer Ansicht die früheren Entscheidungen OVG NW, DÖV 1970, S. 247 und OVG Rh.-Pf., AS 9 (1967), 280 (284 f.); differenzierend zwischen Änderungen auf Antrag und Änderungen von Amts wegen BayVGH, DVBl. 1982, S. 210 (211 f.); BayVBl. 1983, S. 503).
  • OVG Bremen, 01.11.1972 - I B 32/72

    Beendigung des Suspensiveffekts eines Widerspruchs; Vollziehbarkeit eines

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  • VGH Hessen, 16.12.1987 - 5 R 1861/87

    Abänderung/Aufhebung eines Beschlusses gemäß VwGO § 80 Abs 6; Unbestimmtheit

    Soweit in Gerichtsentscheidungen die letztgenannte Auffassung zugrundegelegt ist, wird dies in der Regel damit begründet, daß nach § 80 Abs. 6 VwGO die Abänderung oder Aufhebung  j e d e r z e i t  erfolgen könne und im Gegensatz zur Regelung in § 927 Abs. 1 ZPO - Aufhebung eines Arrestes - nicht von veränderten Umständen abhängig gemacht sei (vgl. z.B. OVG Koblenz, Beschluß vom 26. Februar 1965 - 2 D 3/65 -, DVBl. 1967 S. 239; OVG Münster, Beschluß vom 26. November 1969 - V D 45/69 -, DÖV 1970 S. 247; Hess.VGH, Beschluß vom 24. Februar 1972 - VI R 5/72 - , VerwRspr.
  • BVerwG, 13.01.1984 - 1 WB 46.83

    Rechtsmittel

    Das Rechtsschutzbedürfnis eines Soldaten für eine neue Sachentscheidung des Wehrdienstgerichts über die Frage der Herstellung der aufschiebenden Wirkung ist auch dann als gegeben anzusehen, wenn er in einer der näheren Nachprüfung bedürfenden Weise dem Gericht bislang nicht bekannte Tatsachen vorträgt, neue Mittel zur Glaubhaftmachung beibringt oder bisher nicht berücksichtigte rechtliche Gesichtspunkte geltend macht, die für eine Änderung der ursprünglich ablehnenden Entscheidung des Wehrdienstgerichts sprechen können (vgl. auch BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1981 - 1 WB 68/81 - OVG Rheinl.-Pf. in AS 9, 280 mit Anmerkung von Redeker in DÖV 1965, 674; HessVGH in VerwRspr 24 Nr. 204; Löwer in DVBl 1964, 254; Finkelnburg, "Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren", 2. Aufl. RdNrn. 568 ff.; OVG Münster in DÖV 1970, 247).
  • BVerwG, 25.05.1981 - 1 WB 68.81

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Überprüfung des

    Das Rechtsschutzbedürfnis eines Soldaten für eine neue Sachentscheidung des Wehrdienstgerichts über die Frage der Herstellung der aufschiebenden Wirkung ist auch dann als gegeben anzusehen, wenn er in einer der näheren Nachprüfung bedürfenden Weise dem Gericht bislang nicht bekannte Tatsachen vorträgt, neue Mittel zur Glaubhaftmachung beibringt oder bisher nicht berücksichtigte rechtliche Gesichtspunkte geltend macht, die für eine Änderung der ursprünglich ablehnenden Entscheidung des Wehrdienstgerichts sprechen können (vgl. auch BVerwG Beschluß vom 16. Oktober 1975 - 1 WB 120/75 - OVG Rheinland-Pfalz in AS 9, 280 mit Anmerkung von Redeker in DÖV 1965, 674; HessVGH in VerwRspr 24 Nr. 204; Löwer in DVBl 1964, 254, 259; Finkelnburg, "Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren", 2. Aufl. RdNrn. 568 ff; OVG Münster in DÖV 1970, 247).
  • BVerwG, 16.10.1975 - 1 WB 120.75

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Versetzung eines Soldaten -

    Das Rechtsschutzbedürfnis eines Soldaten für eine neue Sachentscheidung des Wehrdienstgerichts über die Frage der Herstellung der aufschiebenden Wirkung ist auch dann als gegeben anzusehen, wenn er in einer der näheren Nachprüfung bedürfenden Weise dem Gericht bislang nicht bekannte Tatsachen vorträgt, neue Mittel zur Glaubhaftmachung beibringt oder bisher nicht berücksichtigte rechtliche Gesichtspunkte geltend macht, die für eine Änderung der ursprünglich ablehnenden Entscheidung des Wehrdienstgerichts sprechen können (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz in AS 9, 280 mit Anmerkung von Redeker in DÖV 1965, 674; Hess.VGH in VHspr. 24 Nr. 204; Löwer in DVBl 1964, 254, 259; Finkelnburg, "Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren" S. 144; OVG Münster in DÖV 1970, 247).
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